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1. Beratungsstelle Frühförderung
Beratung und Diagnostik: Die Beratungsstelle berät Eltern in Einzelgesprächen oder bei Elternabenden an Kindergärten.
Überprüfung des Sprachentwicklungsstandes:
- Artikulation
- Satzbildung
- Sprachverständnis Redefluss (Stottern, Poltern)
- Sprechverweigerung
- Sprachanwendung
- Gaumensegelfunktion (UKG)
- Lese- und Rechtschreibfähigkeit
- Auditive und visuelle Merk- und Differenzierungsfähigkeit
Frühförderung: Die therapeutische Betreuung durch die Beratungsstelle im Rahmen der Frühförderung (4-6jährige) erfolgt in der Form von Einzeltherapie, Gruppentherapie und innerhalb der Grundschulförderklasse.
Fortbildung: Die Beratungsstelle bietet auch auf Anfrage Fortbildungsveranstaltungen für Erzieherinnen an.
Die Beratungsstelle steht allen Eltern von sprachauffälligen Kindern kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
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2. Kooperation mit Regelschulen
Die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten. Für die persönliche und schulische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Schule Auffälligkeiten rechtzeitig erkennt, drohenden Behinderungen entgegenwirkt und mit Fachdiensten zusammenarbeitet, um geeignete Fördermaßnahmen zu entwickeln.
Auch die Sprachheilschule unterstützt hierbei die allgemeinen Schulen, wenn aufgrund einer Behinderung oder aufgrund von Entwicklungsproblemen sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
Der Kooperationslehrer führt dann eine ausführliche Diagnostik durch, steht für die Beratung von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung, erstellt Förderpläne für die Kinder und Jugendlichen und unterstützt die Schulen beim Aufbau ge- eigneter Hilfesysteme und Förderkonzepte.
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3. LRS-Stützpunkt
Die Förderung von Kindern mit "Lese- Rechtschreibschwäche (LRS)" ist zuerst einmal Aufgabe der Schule, die das Kind besucht.
Wenn die Möglichkeiten der jeweiligen Schule ausgeschöpft sind, hierzu zählt auch die Unterstützung durch Beratungslehrer(innen), kann auf die Angebote eines der LRS –Stützpunkte im Schulamtsbezirk zurückgegriffen werden.
Für Crailsheim und nähere Umgebung ist die Sprachheilschule Crailsheim zuständig. Unsere Angebote sind:
- Diagnose
- Beratung (der Eltern, der Lehrkräfte und anderer,an der Förderung beteiligter Personen)
- regelmäßige Förderung
Für den Erfolg dieser Maßnahmen ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit der Beteiligten erforderlich.
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4. Grundschulförderklasse
Die Grundschulförderklasse ist eine Einrichtung zwischen Kindergarten und Grundschule. Dort werden Kinder ein Jahr lang betreut, die schul- pflichtig sind, aber vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Zurückgestellte Kinder haben üblicherweise einen hohen Förderbedarf in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen. Eine gezielte Förderung in spielerischer Form ermöglicht den Kindern eine Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten in diesen Bereichen.
Förderbedarf besteht häufig:
- im grob- und feinmotorischen Bereich
- im kognitiven Bereich
- im Sozialverhalten und
- im sprachlichen Bereich.
Im Rahmen der Frühförderung betreut die Sprachheilschule Crailsheim die Kinder, die in ihrer sprachlichen Entwicklung Unterstützung benötigen. In spielerischer Form findet eine regelmäßige Förderung der Kinder und eine Beratung der Eltern statt. Die Grundschulförderklasse in Crailsheim ist an die Eichendorffschule angegliedert.
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5. Psychomotorik
Die kindliche Entwicklung benötigt Bewegung!
Denn: bewegen und wahrnehmen, erleben und fühlen, denken und gestalten wirken ganzheitlich zusammen.
Bewegung wird somit zum „Motor“ der kindlichen Entwicklung, weil sie für die Persönlichkeitsentfaltung des Kindes fundamentale Bedeutung hat. Für Kinder, die in ihrer sprachlichen Entwicklung auffällig sind ,sind diese Zusammenhänge von noch größerer Wichtigkeit. Diesem Zusammenhang von Sprache und Bewegung wollen wir in unseren Psychomotorikgruppen Rechnung tragen.
Sie finden einmal wöchentlich immer montags für Vorschulkinder statt.
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6. Nachbetreuung
Die Nachbetreuung betrifft die Schülerinnen und Schüler, welche die Sprachheilschule verlassen. Dies geschieht nach der zweiten Klasse, spätestens nach der vierten Klasse, wenn die Schüler eine weiterführende Schule besuchen.
Die Nachbetreuung soll den Übergang für die Schüler/innen und deren Eltern erleichtern und Erfahrungen an die neuen Lehrer/innen weitergeben. Sie findet im Rahmen der Kooperation statt und dauert je nach Bedarf etwa ein halbes Jahr. |
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