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Welche Kinder nehmen wir auf?

In unserer Schule werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, deren Förderbedarf im Bereich der gesprochenen und geschriebenen Sprache so umfangreich ist, dass sie durch regelschul-begleitende Maßnahmen nicht hinreichend gefördert werden können.

Solche Sprachbehinderungen können sein:

  • Verzögerte Sprachentwicklung: Aussprache, Sprachverständnis, Satzbau und Wortschatz sind nicht altersgemäß entwickelt.
  • Störung der Grammatik (Dysgrammatismus): Die Satzbildung ist nicht korrekt.
  • Störung der Aussprache (Dyslalie, Stammeln): Laute oder Lautverbindungen werden nicht bzw. nicht richtig gebildet oder durch andere Laute ersetzt.
  • Störung des Redeflusses (Stottern, Poltern): Der Sprechablauf ist gehemmt, unterbrochen oder überstürzt. Das Kind verhaspelt sich oft.
  • Schwere Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS, Legathenie)
  • Näseln
  • Mutismus: Sprechverweigerung

Mögliche Beeinträchtigung in weiteren Entwicklungs- und Lernbereichen: der Wahrnehmung (z.B. visuelle und auditive Merk- und Differenzierungsfähigkeit), der Konzentration und Ausdauer zentrale Fehlhörigkeit Grob- und Feinmotorik, dem Körperschema (z.B. Händigkeit, Gleichgewicht), der Atmung, dem Selbstbewusstsein, der Emotionalität und dem Sozialverhalten.

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Das Einschulungsverfahren

Zunächst wird ein umfangreiches diagnostisches Verfahren durchgeführt, das in der Regel folgende Punkte umfasst:

  • Anamnese: Es wird in jedem Fall ein intensives Elterngespräch durchgeführt, um die Ursachen der Sprachstörung und die bisherige Entwicklung und Förderung möglichst genau zu erfassen.
  • Sprachprüfung: Der Sprachstand muss auf allen Ebenen genau abgeklärt werden.
  • Intelligenzprüfung: Voraussetzung für die Erfüllung des Bildungsplanes der Grundschule ist eine normale Begabung.
  • Sinnesprüfung: Im Hör- und Sehtest muss abgeklärt werden, ob nicht eine Störung in diesen Bereichen vorliegt.
  • Motorikprüfung: Sprachbehinderte Kinder zeigen oft erhebliche Störungen in der Grob- und Feinmotorik.
  • Schulleistungsprüfung: Bei Bedarf werden Schulleistungstests durchgeführt. Vor allem soll festgestellt werden, ob eine Lese- Rechtschreibschwäche vorliegt.
  • Einholung weiterer Gutachten: Schule und Beratungsstelle arbeiten, wenn notwendig, mit ärztlichen oder anderen Einrichtungen zusammen.

Auf der Grundlage dieser Überprüfung wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt, in dem eine Empfehlung ausgesprochen wird. Das Staatliche Schulamt Künzelsau weist als entscheidende Instanz den Lernort zu.

Wichtig: Anträge zur Überprüfung sollten möglichst früh (Janur/Februar eines Kalenderjahres) gestellt werden.

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