Sprachheilschule Crailsheim

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Welche Kinder kommen an unsere Schule?

In unsere Schule werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, deren Förderbedarf im Bereich der gesprochenen und geschriebenen Sprache so umfangreich ist, dass sie ein sonderpädagogisches Bildungsangebot benötigen. Dieses kann nach Feststellung durch das Staatliche Schulamt Künzelsau an unserer Schule eingelöst werden.

Ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit dem Förderschwerpunkt Sprache ergibt sich bei:

  • Verzögerter Sprachentwicklung: Aussprache, Sprachverständnis, Satzbau und Wortschatz sind nicht altersgemäß entwickelt.
  • Störungen der Grammatik (Dysgrammatismus): Die Satzbildung ist nicht korrekt.
  • Störungen der Aussprache (Dyslalie, Stammeln): Laute oder Lautverbindungen werden nicht bzw. nicht richtig gebildet oder durch andere Laute ersetzt.
  • Störung des Redeflusses (Stottern, Poltern): Der Sprechablauf ist gehemmt, unterbrochen oder überstürzt. Das Kind „verhaspelt“ sich oft.
  • Schwere Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS, Legasthenie)
  • Näseln
  • Mutismus (Sprechverweigerung)
  • Beeinträchtigung in der Kommunikationen

Mögliche Beeinträchtigungen in weiteren Entwicklungs- und Lernbereichen: der Wahrnehmung (z.B. visuelle und auditive Merk- und Differenzierungsfähigkeit), der Konzentration und Ausdauer, zentrale Hörwahrnehmung und -verarbeitung, Grob- und Feinmotorik, dem Körperschema (z.B. Händigkeit, Gleichgewicht), der Atmung, dem Selbstbewusstsein, der Emotionalität und dem Sozialverhalten.

Wie kommt ein Kind an unsere Schule?

Einschulung

Bei Vorschulkindern wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein umfangreiches diagnostisches Verfahren durchgeführt.

Hierfür stellen die  Eltern über ihre zuständige Grundschule beim Staatlichen Schulamt Künzelsau den Antrag zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Diesem Antrag sollten vorhandene Berichte, z.B. der Logopädie, des Gesundheitsamtes, anderer Therapieeinrichtungen, des Kindergartens etc. beigefügt werden.

Das Staatliche Schulamt beauftragt dann ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit der Überprüfung, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht.

Ein daraufhin durchgeführtes umfangreiches diagnostisches Verfahren umfasst in der Regel folgende Punkte:

  • Anamnese: Es wird in jedem Fall ein intensives Elterngespräch durchgeführt, um die Ursachen der Sprachstörung und die bisherige Entwicklung und Förderung möglichst genau zu erfassen.
  • Sprachprüfung: Der Sprachstand muss auf allen Ebenen genau abgeklärt werden.
  • Intelligenzprüfung: Voraussetzung für die Erfüllung des Bildungsplanes der Grundschule ist eine durchschnittliche nichtsprachliche Intelligenz.
  • Wahrnehmungsprüfung: In verschiedenen Testverfahren wird abgeklärt, ob Auffälligkeiten in der auditiven oder visuellen Wahrnehmung vorliegen.
  • Motorikprüfung: Sprachbehinderte Kinder zeigen oft erhebliche Störungen in der Grob- und Feinmotorik.
  • Einholung weiterer Informationen: Schule und Beratungsstelle arbeiten, wenn notwendig, mit ärztlichen oder anderen Einrichtungen zusammen.

In der Folge dieser Überprüfung und der Gespräche mit allen Beteiligten wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt.  Das Staatliche Schulamt legt auf diesen Grundlagen den sonderpädagogischen Bildungsanspruch fest und teilt ihnen das Ergebnis mit.

Umschulung

Einzelne Kinder, die bereits die Grundschule besuchen, können bei Bedarf in ein  sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum umgeschult werden, wenn die  Feststellung eines sonderpädagogischen Bildungsanspruches durch das Staatliche Schulamt erfolgt. Hierzu stellen die Eltern oder die Grundschule beim Staatlichen Schulamt Künzelsau den Antrag zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Daraufhin erfolgt ebenfalls eine ausführliche Überprüfung, bei der auch Schulleistungstests durchgeführt werden. Vor allem soll festgestellt werden, ob eine Lese-/Rechtschreibschwäche vorliegt.

Dann wird ebenfalls ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt.

Wichtig: Die Anträge zur Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens sollten bis spätestens Mitte Dezember des jeweiligen Vorjahres beim Schulamt vorliegen. Formulare erhalten sie über die zuständige Grundschule oder über das Schulamt.

Bei weiteren Fragen zum Verfahren beraten wir Sie gerne.

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