Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen ist Aufgabe aller Schularten. Für die persönliche und schulische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Schule Auffälligkeiten rechtzeitig erkennt, drohenden Behinderungen entgegenwirkt und mit Fachdiensten zusammenarbeitet, um geeignete Fördermaßnahmen zu entwickeln.
Auch die Sprachheilschule unterstützt hierbei die allgemeinen Schulen, wenn aufgrund von Entwicklungsproblemen oder aufgrund einer Behinderung sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
Die Sonderschullehrkräfte des sonderpädagogischen Dienstes erledigen folgende Dienste: