In unsere Schule werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, deren Förderbedarf im Bereich der gesprochenen und geschriebenen Sprache so umfangreich ist, dass sie ein sonderpädagogisches Bildungsangebot benötigen. Dieses kann nach Feststellung durch das Staatliche Schulamt Künzelsau an unserer Schule eingelöst werden.
Ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit dem Förderschwerpunkt Sprache ergibt sich bei:
Mögliche Beeinträchtigungen in weiteren Entwicklungs- und Lernbereichen: der Wahrnehmung (z.B. visuelle und auditive Merk- und Differenzierungsfähigkeit), der Konzentration und Ausdauer, zentrale Hörwahrnehmung und -verarbeitung, Grob- und Feinmotorik, dem Körperschema (z.B. Händigkeit, Gleichgewicht), der Atmung, dem Selbstbewusstsein, der Emotionalität und dem Sozialverhalten.
Einschulung
Bei Vorschulkindern wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein umfangreiches diagnostisches Verfahren durchgeführt.
Hierfür stellen die Eltern über ihre zuständige Grundschule beim Staatlichen Schulamt Künzelsau den Antrag zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Diesem Antrag sollten vorhandene Berichte, z.B. der Logopädie, des Gesundheitsamtes, anderer Therapieeinrichtungen, des Kindergartens etc. beigefügt werden.
Das Staatliche Schulamt beauftragt dann ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit der Überprüfung, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht.
Ein daraufhin durchgeführtes umfangreiches diagnostisches Verfahren umfasst in der Regel folgende Punkte:
In der Folge dieser Überprüfung und der Gespräche mit allen Beteiligten wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt. Das Staatliche Schulamt legt auf diesen Grundlagen den sonderpädagogischen Bildungsanspruch fest und teilt ihnen das Ergebnis mit.
Umschulung
Einzelne Kinder, die bereits die Grundschule besuchen, können bei Bedarf in ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum umgeschult werden, wenn die Feststellung eines sonderpädagogischen Bildungsanspruches durch das Staatliche Schulamt erfolgt. Hierzu stellen die Eltern oder die Grundschule beim Staatlichen Schulamt Künzelsau den Antrag zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Daraufhin erfolgt ebenfalls eine ausführliche Überprüfung, bei der auch Schulleistungstests durchgeführt werden. Vor allem soll festgestellt werden, ob eine Lese-/Rechtschreibschwäche vorliegt.
Dann wird ebenfalls ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt.
Wichtig: Die Anträge zur Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens sollten bis spätestens Mitte Dezember des jeweiligen Vorjahres beim Schulamt vorliegen. Formulare erhalten sie über die zuständige Grundschule oder über das Schulamt.
Bei weiteren Fragen zum Verfahren beraten wir Sie gerne.